Technische Vorgaben für die Wasserzählanlage /

Umrüstung nach DIN 1988 (Zählerbügel)

Die Gemeinde Allendorf (Eder) hat gemeinsam mit den Kommunen des Oberen Edertals beschlossen, die bisherigen mechanischen Wasserzähler durch neue digitale Funkzähler zu ersetzen. Der Austausch der Wasserzähler findet in Allendorf (Eder) im Jahr 2024 statt.

Die Wasserzähler verbleiben auch nach Einbau in Ihre Hausinstallation im Eigentum der Gemeinde Allendorf (Eder). Diese ist somit auch für den regelmäßigen Austausch der Wasserzähler nach dem Eichgesetz verantwortlich. Der Zähleraustausch selbst ist daher für Sie selbstverständlich kostenlos.

Der Einbauplatz des Wasserzählers gehört jedoch zur Hausinstallation Ihres Gebäudes.

Deshalb trägt der Grundstückseigentümer die Verantwortung dafür, dass seine Wasserzählanlage alle geltenden technischen Vorgaben erfüllt und regelmäßig gewartet/instandgehalten wird.

 

Aus gegebenem Anlass weisen wir daher noch einmal darauf hin, dass Ihre Hausinstallation (fachgerechter Wasserzählerplatz) bestimmten technischen Voraussetzungen entsprechen sollte.

 Der Einbauplatz des Wasserzählers sollte die Vorgaben

  • der DVGW Richtlinien
  • der DIN EN 1717
  • der DIN 1988-100

erfüllen.

 

Gemäß der bereits seit einigen Jahren geltenden DIN 1988-100 muss der Wasserzähler beispielsweise mit einer Halterung an der Wand („Zählerbügel mit Ausbaustück“) befestigt sein.

 Bei Missachtung dieser Vorgaben besteht für Sie das Risiko, dass Ihre Gebäudeversicherung eine Schadensregulierung bei Wasserschäden ablehnt und auch die Hersteller der Wasserzähler übernehmen in diesen Fällen keinerlei Haftung.

 Bestehende Anlagen, die noch nicht dieser Norm (siehe Abbildung) entsprechen, sind daher auf Kosten des Grundstückseigentümers durch ein Installationsunternehmen umzubauen.

 

Ein technisch einwandfreier Wasserzählerplatz sieht so aus:

 

 

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Anschlüsse dem DVWG-Standard entsprechen, so können Sie uns kontaktieren oder auch ein Foto Ihrer Zählanlage an funkwasserzaehler@allendorf-eder.de senden.

 

Ihre

Gemeindeverwaltung Allendorf (Eder)


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