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Die Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung ist entsprechend den parlamentarisch demokratischen Grundsätzen das oberste Organ der Gemeinde. Sie geht aus unmittelbaren Wahlen der Bevölkerung hervor. Ihr obliegt die Entscheidung in allen wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde und die Überwachung der gesamten Verwaltung. Zu ihrer wichtigsten Aufgabe gehört die Rechtsetzung in Form von Satzungen. Die Gemeindevertretung besteht zur Zeit aus 31 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen: