Bauleitplanung der Gemeinde Bromskirchen, Ortsteil Bromskirchen
Bebauungsplan Nr. 8 „Am Bimmig“ 1. Änderung



In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bromskirchen hat den im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellten Bebauungsplan Nr. 8 „Am Bimmig“ 1. Änderung in ihrer Sitzung am 17.11.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Der Bebauungsplan sowie die Begründung werden in der Gemeindeverwaltung Bromskirchen, Unterm Stein 2, 59969 Bromskirchen während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

 

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägevorgangs gem. § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die o.g. Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

 

Bromskirchen, 18.November 2022

 

Der Gemeindevorstand

Der Gemeinde Bromskirchen

 

Vöpel

Bürgermeister


Bauleitplanung der Gemeinde Bromskirchen, Ortsteil Bromskirchen

Bebauungsplan Nr. 8 „Am Bimmig“ 1. Änderung

 

Räumlicher Geltungsbereich

genordert, ohne Maßstab


Externe Ausgleichsfläche (Gemarkung Bromskirchen, Flur 12, Flurstück 307/24 teilweise)

genordert, ohne Maßstab

weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unten angefügten PDF-Datei

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