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Schützenfest - Sperrung der Straßen
Aus Anlass des Vogelschießens zum Schützenfest Bromskirchen am „Ruppelsberg“ werden am
Montag, dem 08. August 2022
in der Zeit von 9.30 Uhr bis 15.00 Uhr
folgende Teile der Gemarkung Bromskirchen für jedermanns Zutritt gesperrt:
- Das Gebiet südlich der Zufahrt zum Sportplatz/Ferienhausgebiet „Auf den Betten“
- Das Gebiet „Am Ruppelsberg / Am Hauch / Auf der Linsphergrube“
- Das Gebiet „Kleiner und großer Hoher Stein“
Rechtsgrundlage für die Sperrung der Gemarkungsteile bildet § 1 Absatz 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Die Sperrung ist erforderlich, weil im Bereich des Schießstandes am „Ruppelsberg“ mit großkalibrigen Waffen über die Kreisstraße 123 das Königsschießen abgehalten wird.
Das Betreten des Sperrgebietes ist während der Geltungsdauer verboten. Die Erziehungsberechtigten sind hinsichtlich der Beachtung dieser Verfügung für die minderjährigen Kinder verantwortlich. Die Halter von Tieren sind gem. § 7 HSOG dafür verantwortlich, dass auch diese den Sperrbezirk nicht betreten. Tiere, die in dem Sperrgebiet gehütet werden oder dort weiden, müssen bis zum Sonntag, dem 04. August 2019, 18.00 Uhr, von den Flächen nach außerhalb gebracht bzw. getrieben werden. Den Anordnungen der Beauftragten der örtlichen Ordnungsbehörde ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Betreiber von Gaststätten und Beherbergungsbetrieben werden gebeten, ihre Gäste in geeigneter Weise von dieser Anordnung zu unterrichten.
Die Kreisstraße 123 „Fortstraße“ ist während der Dauer der Sperrung o.a. Gemarkungsteile von der Kreuzung „Fortstraße/Brunnenstraße“ bis zur Abfahrt zur Oberlinsphermühle für jeglichen Verkehr gesperrt. Eine behelfsmäßige Umleitung führt über die „Brunnenstraße/Welterstahl“ entlang des „Silbersees“ und vorbei an der Oberlinsphermühle zurück auf die Kreisstraße 123. Sie kann auch in entgegen gesetzter Richtung befahren werden. Für Anlieger ist die Zufahrt zum Feriengebiet frei. Besucher des Schützenfestes können bis zum Parkplatz an der Schützenhalle vorfahren, soweit die Parkplätze nicht schon belegt sind.
Bromskirchen, den 25. Juli 2022
Der Bürgermeister
der Gemeinde Bromskirchen
als örtliche Ordnungsbehörde
weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unten angefügten PDF-Datei
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