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Verzicht auf die Erstellung eines Beteiligungsberichts nach § 123 a Hessische Gemeindeordnung (HGO) der Gemeinde Allendorf (Eder) für das Jahr 2024

Nach der vorgenannten Bestimmung hat die Gemeinde zur Information von Gemeindevertretung und Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in der Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. In dieser Dokumentation sind aber nur solche Beteiligungen aufzuführen, an denen die Gemeinde wenigstens 20 % Anteile hält.
Mit Beschluss vom 05.02.2025 hat die Gemeindevertretung für das Jahr 2024 festgestellt, dass die Gemeinde Allendorf (Eder) keine Beteiligungen im Sinne dieser Vorschrift hält; ein Beteiligungsbericht wird daher nicht erstellt. Der vorstehende Beschluss und die Tatsache, dass kein Beteiligungsbericht erstellt wird, werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Allendorf (Eder), den 14.02.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Allendorf (Eder)
Schäfer
Bürgermeister
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