Feststellung des Ausscheidens und Nachrückens eines Mitgliedes der Gemeindevertretung der Gemeinde Allendorf (Eder)



Herr Wines Wick ist zum 28. Oktober 2024 aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Allendorf (Eder) mit sofortiger Wirkung zurückgetreten.

Aufgrund des § 34 des hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt der nächste, noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der SPD mit den meisten Stimmen an dessen Stelle.

Der nächste, noch nicht berufene Bewerber, Herr Alexander Henkel-Strieder hat auf die Annahme verzichtet.

Daher stelle ich gemäß § 34 Abs. 3 KWG fest, dass der nächste, noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der SPD mit den meisten Stimmen Frau Stefanie Fischer, Im Baumgarten 5, ist.

Frau Fischer rückt somit für die Dauer der restlichen Wahlzeit bis zum 31. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Allendorf (Eder) nach.

Jeder Wahlberechtigte kann aufgrund des § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung gegen diese Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Allendorf (Eder), Schulstraße 5, 35108 Allendorf (Eder), zu erheben.

 

Allendorf (Eder), den 20.11.2024

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Allendorf (Eder)

 

Carsten Schäfer

Gemeindewahlleiter


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