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Feststellung des Ausscheidens eines Mitgliedes des Ortsbeirates Haine
Herr Hendrik Huhn ist zum 04. November 2024 aus dem Ortsbeirat Haine ausgeschieden.
Aufgrund des § 34 des hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) rückt der nächste, noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an dessen Stelle.
Der nächste, noch nicht berufene Bewerber, Herr Laurentz Huhn hat auf die Annahme verzichtet.
Der Wahlvorschlag für den Ortsbeirat Haine ist nach Ablehnung von Laurentz Huhn erschöpft. Mithin bleibt für die Dauer der Legislaturperiode bis zum 31. März 2026 dieser Sitz im Ortsbeirat Haine unbesetzt.
Jeder Wahlberechtigte kann aufgrund des § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung gegen diese Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Allendorf (Eder), Schulstraße 5, 35108 Allendorf (Eder), zu erheben.
Allendorf (Eder), den 20.11.2024
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Allendorf (Eder)
Carsten Schäfer
Gemeindewahlleiter
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