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Jahresabschluss 2020 der ehemaligen Gemeinde Bromskirchen
Auf Grund des § 114 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der z. Zt. geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 07. Februar 2024 folgenden Beschluss gefasst:
- Beschluss der Gemeindevertretung
a) Der, dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020, als Anlage beigefügte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020, wird beschlossen. Das Bilanzvolumen beläuft sich auf insgesamt 21.870.357,82 Euro.
b) Der Bericht der Revision des Landkreises Waldeck-Frankenberg vom 04.12.2023 über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 wird zur Kenntnis genommen.
c) Dem Gemeindevorstand wird nach § 114 der HGO für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.
2. Öffentliche Auslegung
Der Jahresabschluss mit allen Anlagen liegt in der Zeit vom 04.03.2024 bis einschl. 12.03.2024 bei der Gemeindeverwaltung Allendorf (Eder), Schulstraße 5, 35108 Allendorf (Eder), während der Dienststunden, zu jedermann Einsicht öffentlich aus.
Allendorf (Eder), den 27.02.2024
Der Gemeindevorstand
Schäfer, Bürgermeister
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