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Feststellung des Ausscheidens und Nachrückens eines Mitglieds des Ortsbeirates Rennertehausen
Frau Elisabeth Battenfeld scheidet zum 31. Januar 2023 aus dem Ortsbeirat Rennertehausen aus.
Aufgrund des § 34 des hessischen Kommunalwahlgesetztes (KWG) rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an ihre Stelle.
Daher stelle ich gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) fest, dass der nächste, noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages des Ortsbeirates Rennertehausen mit den meisten Stimmen Frau Angelika Tecl, Auf der Haustäde 6, ist. Frau Angelika Tecl rückt somit für die Dauer der restlichen Wahlzeit bis zum 31. März 2026 in den Ortsbeirat Rennertehausen nach.
Jeder Wahlberechtigte kann aufgrund des § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung gegen diese Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Allendorf (Eder), Schulstr. 5, 35108 Allendorf (Eder), zu erheben.
Allendorf (Eder), den 27.01.2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Allendorf (Eder)
Claus Junghenn
Bürgermeister und Gemeindewahlleiter
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