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Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmälern auf den Friedhöfen der Gemeinde Allendorf (Eder)
Die Grabdenkmäler auf den Friedhöfen sind alljährlich auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen.
Gemäß § 32 Abs. 2 und 3 der Friedhofsordnung der Gemeinde Allendorf (Eder) vom 20. März 2013 sind die Inhaber und Nutzungsberechtigten von Grabstätten verpflichtet, die Anlagen (Grabmale) auf den Grabstätten auf ihre Standfestigkeit (Druckprobe) hin zu überprüfen, oder auf ihre Kosten durch Fachleute überprüfen zu lassen, gleichgültig, ob äußere Mängel erkennbar sind oder nicht. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich auf ihre Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Wenn die Überprüfung ergibt, dass sich die Grabsteine aus der Verankerung gelöst haben oder nicht mehr standfest sind, so sind diese, um Unfälle zu vermeiden, vorübergehend umzulegen.
Die Inhaber und Nutzungsberechtigten von Grabstellen, welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für sich daraus ergebende Schäden. Sie sind für Unfälle durch umfallende Grabsteine voll verantwortlich.
Nach Auskunft der Gartenbau-Berufsgenossenschaft geht die Gewährleistungspflicht von Steinmetzen bei der Standfestigkeit von Grabmalen über einen Zeitraum von 5 Jahren (nach VOB) ab Aufstellung des Grabmales.
Wir bitten den in Frage kommenden Personenkreis, die Grabmale auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen und die erforderlichen Arbeiten bis zum 30. April 2022 vorzunehmen, bzw. vornehmen zu lassen. Die Gemeinde Allendorf (Eder) wird in den Folgewochen eine Kontrolle auf den Friedhöfen mittels Druckprobe durchführen. Zur Vermeidung von Gefahren für die Friedhofsbenutzer werden dann nicht mehr standsichere Grabmäler umgelegt, bzw. kenntlich gemacht und gesichert.
Allendorf (Eder), den 30. März 2022
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE ALLENDORF (EDER)
Claus Junghenn
Bürgermeister
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