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Reisepass, vorläufiger
Leistungsbeschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.